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17. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Unsere Uni Brennt!

Logo UnsereunibrenntAuf dieser Website findet ihr alle wichtigen Informationen und Neuigkeiten zu den Missständen im bayerischen Hochschulsystem! Außerdem könnt ihr euch die Broschüre mit den Kurzfassungen der einzelnen Artikel ansehen und runterladen.

17. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Bundesweiter Bildungsstreik 2011

Am Donnerstag, den 17. November 2011 ist es wieder so weit:

In ganz Deutschland gehen Studierende zusammen mit Schüler_innen, Auszubildenden, Lehrer_innen, Dozent_innen, Eltern und allen Bildungsinteressierten gemeinsam auf die Straße, um für ein besseres und gerechteres Bildungssystem zu demonstrieren!

Komm zur Demo!

In München startet die Demonstration mit einer Kundgebung um 09:30 auf dem Geschwister-Scholl-Platz (vor der Universität; U3/U6 Universität). Anschließend werden wir ab 10:00 Uhr über die Georgenstraße, die Arcisstraße und die Briennerstraße vorbei an Kultus- und Wissenschaftsministerium zum Odeonsplatz laufen. Das Ende der Veranstaltung ist für ca. 13:00 geplant.

Die genaue Route und unsere Forderungen an die Politik findet ihr auf http://www.bildungsstreik-muenchen.de.

Auch dieses Jahr sind wir nicht nur national, sondern sogar international vernetzt: Die Bildungsstreik-Demonstrationen finden im Rahmen der internationalen „Global Weeks of Action for Better Education“ statt.

3. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Gebührenlandschaft

Nach dem entsprechenden Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2005 haben insgesamt sieben der 16 Bundesländer Studiengebühren für Erststudien eingeführt: Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und das Saarland.

„Saarland, Hessen, NRW – Bayern pennt wie eh und je!“

Studiengebühren in Deutschland
Mitterweile haben drei Bundesländer nach Regierungswechseln die Studiengebühren wieder abgeschafft, 2012 folgen Hamburg und Baden-Württemberg. Dann werden Bayern und Niedersachsen die letzten Länder sein, in denen soziale Ungerechtigkeit in Form von Studiengebühren zum Alltag gehört.

Bundesweit engagieren sich das Aktionsbündnis gegen Studiengebühren und der Freie Zusammenschluss von StudentInnenschaften gegen Studiengebühren, in München gibt es das Bündnis SoS – Studieren ohne Studiengebühren. Der Gebührenkompass ermittelt einmal jährlich die (Un-)Zufriedenheit der Studierenden mit Studiengebühren.

Ein- bis zweimal im Jahr finden Demonstrationen und koordinierte Aktionstage gegen Studiengebühren statt, zuletzt am 26. Mai 2011.

Generell befürworten CDU/CSU und FDP die Einführung von Studiengebühren, während die anderen Parteien, insbesondere SPD, Grüne, Linke und Piratenpartei die Abschaffung fordern. Die genauen Positionen der Parteien variieren natürlich auf Landesebene.

3. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Studierendenvertretung in Bayern

Die folgende Grafik zeigt das System der Studierendenvertretung in Bayern. Ein Klick auf die Gremien führt zum entsprechenden Absatz im Glossar.

Die Grafik zeigt die im Hochschulgesetz verwendeten Bezeichnungen der Gremien. Die Universitäten können allerdings selbst über die Benennung der Gremien entscheiden. So heißt der Konvent der Fachschaften an der TU München „Fachschaftenrat“, die Studierendenvertretung „AStA“ usw.

Abweichend von den Regelungen im Bayerischen Hochschulgesetz setzen sich Senat und Hochschulrat der LMU München aus jeweils der doppelten Anzahl Mitglieder zusammen, d.h. es gibt 2 studentische Vertreter_innen im Senat, der aus 18 Personen besteht. Die Mehrheitsverhältnisse bleiben dadurch natürlich unberührt. Grund ist die außerordentlich große Zahl an Fakultäten – es soll so Vertreter_innen möglichst vieler Fakultäten ermöglicht werden, an den Entscheidungen der Gremien teilzuhaben.

Wer sich genauer für die einzelnen Gremien interessiert, dem sei dieses PDF der HS Augsburg empfohlen.

Karte

Studierendenschaft Fachschaft Fachschaftsvertretung Fakultätsrat Fachschaftenkonvent Studierendenvertretung Senat Hochschulrat Präsident

2. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Petitionen und Volksbegehren

Bayern ist eines von zwei Bundesländern, die weiterhin an den Studiengebühren festhalten.
Um dies zu ändern, wurden 2011 von mehreren Parteien verschiedene Initiativen ins Leben gerufen:

1. Massenpetitionen
2. Volksentscheide
3. Popularklage
4. Landtagswahlen

1. Massenpetitionen

Art. 115 der Bayerischen Verfassung ermöglicht es den Bewohnern Bayerns, sich in Form von Petitionen an den Landtag zu wenden. Eine Petition ist letztlich nichts anderes als eine Unterschriftenliste, die den Landtag dazu auffordert, sich mit einem Thema zu beschäftigen und gegebenenfalls Gesetze oder Verordnungen zu erlassen oder zu ändern. Eine Verpflichtung, die Forderungen umzusetzen, besteht allerdings nicht. Allerdings erhöht jede Unterschrift die Wahrscheinlichkeit der Umsetzung – schließlich wollen die Volksvertreter ja auch wiedergewählt werden!

Vor Allem zu Semesteranfang werden die Parteien versuchen, Unterschriften für die Petitionen zu sammeln. Hilf uns und ihnen! Unterschreiben geht schnell und kostet natürlich nichts.

2. Volksentscheide

Piratenpartei und Freie Wähler wollen jeweils einen Volksentscheid zu Studiengebühren herbeiführen. Ein Ergebnis wäre bindend für den Landtag, dafür sind die Hürden ungleich schwieriger.

Zunächst müssen mindestens 25.000 Stimmberechtigte innerhalb von zwei Jahren den Zulassungsantrag unterschreiben. Dann entscheidet das Innenministerium, ob ein Volksbegehren zugelassen wird. Abgesehen davon, dass das CSU-geführte Innenministerium natürlich nur widerwillig ein Volksbegehren gegen die Politik der eigenen Partei zulassen wird, müssen hierfür bestimmte juristische Kriterien erfüllt sein. So darf ein geplantes Volksbegehren nicht in den Finanzhaushalt des Staates eingreifen.

Wenn diese Hürde genommen ist, müssen sich innerhalb von zwei Wochen mindestens 10% der Stimmberechtigten – das sind in Bayern derzeit etwa 940.000 Personen – für das Volksbegehren eintragen lassen. Das ist eine sehr große Zahl, zumal die Stimmberechtigten sich dafür in amtliche Eintragungsräume (meist das Rathaus o.ä.) eintragen müssen.

Anschließend wird das Volksbegehren an den Landtag weitergeleitet, der dieses innerhalb von drei Monaten behandeln muss. Nimmt er den Gesetzesentwurf des Volksbegehrens an, ist der Vorgang damit erledigt. Lehnt er diesen jedoch ab, so kommt es innerhalb vom drei Monaten nach dem Landtagsbeschluss zum Volksentscheid. Hierzu werden dann alle Stimmberechtigten aufgerufen, über den Gesetzesvorschlag abzustimmen. Er gilt dann als angenommen, wenn die Mehrheit der Stimmberechtigten dafür gestimmt hat (Ausnahmen sind Volksentscheide, die Verfassungsänderungen beinhalten, dies ist bei den Studiengebühren jedoch nicht der Fall).

Die vorbereiteten Volksbegehren befinden sich beide noch vor der Zulassung:

Die Volksbegehren unterscheiden sich in einzelnen Punkten der Formulierung. Die Frage, inwieweit die Gesetzesentwürfe in den Staatshaushalt eingreifen, ist noch nicht geklärt, aber es besteht für beide Anträge die Aussicht auf Zulassug. Für den Fall, dass nur einer der beiden Anträge vom Innenministerium zugelassen wird, haben sich Piraten und Freie Wähler gegenseitige Unterstützung zugesichert, ebenso wie die restlichen größeren Parteien (SPD, Grüne und Linke).

Dass die 25.000 Unterschriften für den Zulassungsantrag erreicht werden, steht außer Frage, spannend wird es dann beim Volksbegehren. Trotzdem gilt auch hier: wenn ihr die Studiengebühren abschaffen wollt, dann unterschreibt die an Infoständen auslegenden Listen!

3. Popularklage

Die ÖDP hat sich mittlerweile der Front der Studiengebühren-Gegner angeschlossen und will klären, ob die Studiengebühren in Bayern überhaupt verfassungsgemäß sind. Dafür werden sie eine Popularklage beim Bayerischen Verfassungsgerichtshof einreichen. Sollte dieses entscheiden, dass die Studiengebühren mit der Bayerischen Verfassung nicht vereinbar sind, sind Volksentscheide und Massenpetitionen natürlich hinfällig.

4. Landtagswahlen

Ebenfalls hinfällig könnten die Initiativen nach den nächsten Landtagswahlen sein: Sollten CSU und FDP ihre Koalition bis zum Ende der Wahlperiode aufrecht erhalten können, wird im Herbst 2013 gewählt. Bis jetzt haben sich SPD, Grüne, Linke, Piraten, Freie Wähler und ÖDP gegen Studiengebühren ausgesprochen, CSU und FDP bewürforten sie weiterhin.

2. Oktober 2011 / unsereunibrennt

Gesenkt!

Die folgenden Hochschulen in Bayern haben die Studienbeiträge bereits im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gesenkt:

  • FH Würzburg-Schweinfurt: Zum Sommersemester 2008 auf 378 Euro1
  • FH Aschaffenburg: Zum Sommersemester 2008 auf 378 Euro1
  • Uni Bamberg: Zum Sommersemester 2010 auf 400 Euro2
  • HS Regensburg: Zum Wintersemester 2010/11 auf 400 Euro2
  • HS für Musik und Theater München: Zum Wintersemester 2010/11 auf 400 Euro2
  • Hochschule München: Zum Wintersemester 2010/11 auf 435 Euro2
  • FH Landshut: Zum Sommersemester 2011 auf 300 Euro3
  • HS Weihenstephan-Triesdorf: Zum Sommersemester 2011 auf 425 Euro4
  • HS Amberg-Weiden: Zum Wintersemester 2011/12 auf 390 Euro4
  • Uni Augsburg: Zum Wintersemester 2011/12 auf 450 Euro5

Damit erheben nur noch vier (Amberg-Weiden, Coburg, Neu-Ulm, Nürnberg) der 17 bayerischen Fachhochschulen den Maximalbetrag von 500 Euro! Im Gegensatz dazu beträgt der Regelsatz nur an drei von neun staatlichen Universitäten (Augsburg, Bamberg, Passau) nicht 500 Euro.

Einen Überblick über die Beitragshöhen an den einzelnen Hochschulen erhält man beim Bayerischen Wissenschaftsministerium: http://www.stmwfk.bayern.de.

Quellennachweis


1Mainpost: Studiengebühren gesenkt
2StuVe Uni Erlangen: Weitere bayerische Hochschulen senken Studiengebühren, 01.07.2010
3Jusos Landshut: Jusos in Landshut begrüßen Senkung der Studiengebühren, 13.01.2011
4Nürnberger Zeitung: Bayern bleibt ein Studiengebühren-Land, 29.03.2011
5Campusgrün: Zur Absenkung der Studiengebühren in Augsburg, 04.02.2011